Am internationalen Flughafen Zürich kam es vergangene Woche zu einer ungewöhnlichen Kontrolle, die in den Schlagzeilen landete. Zwei Frauen, beide mit Reisedokumenten aus unterschiedlichen europäischen Ländern, wurden bei der Sicherheitsüberprüfung genauer unter die Lupe genommen. Die Zollbeamten reagierten auf Unstimmigkeiten im Verhalten der Passagiere und entschieden sich für eine vertiefte Gepäckkontrolle. Was zunächst wie eine Routineprozedur aussah, entwickelte sich rasch zu einem bedeutenden Fundfall.
Beim Öffnen der Koffer fanden die Zollbeamten mehrere Umschläge und Taschen, gefüllt mit sorgfältig verpackten Bündeln aus Banknoten. Nach der Zählung stellte sich heraus, dass sich darin rund 900’000 Schweizer Franken und zusätzlich 186’000 Euro befanden. Beide Währungen waren in kleinen Stückelungen vorhanden, offenbar um die Mengen unauffälliger wirken zu lassen. Die Summe überstieg deutlich die gesetzlich zulässige Grenze für nicht deklarierte Barmittel.
Gemäss den Schweizer Zollvorschriften müssen alle Personen, die mit mehr als 10’000 Franken Bargeld in das Land einreisen, diesen Betrag schriftlich deklarieren. Ein Verstoss dagegen gilt als Finanzvergehen und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Fall gaben die Frauen an, sie hätten von der Pflicht zur Anmeldung nichts gewusst – eine Erklärung, die von den Behörden mit Skepsis aufgenommen wurde.
Die Zollverwaltung leitete umgehend eine Untersuchung ein und kontaktierte die Bundeskriminalpolizei, um die Herkunft des Geldes zu prüfen. Erste Recherchen ergaben, dass die beiden Frauen in unterschiedlichen Hotels in Zürich gebucht waren, sich jedoch bereits vor der Reise gekannt haben sollen. Ermittler vermuten, dass die Summe im Auftrag Dritter transportiert wurde, möglicherweise im Zusammenhang mit Geldwäscheaktivitäten.
Ein Sprecher der Eidgenössischen Zoll- und Grenzschutzbehörde erklärte, solche Fälle seien zwar selten, doch keineswegs beispiellos. In den letzten Jahren habe man vermehrt versucht, den Bargeldverkehr über Flughäfen zu kontrollieren, insbesondere nach verdächtigen Mustern in Flugbuchungen oder Zahlungsströmen. Die enge Zusammenarbeit mit internationalen Sicherheitsdiensten habe dabei entscheidend geholfen, verdächtige Transaktionen frühzeitig zu erkennen.
Die beiden Frauen befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Gegen sie wird wegen Verstosses gegen das Geldwäschereigesetz sowie wegen Nichtdeklaration von Vermögenswerten ermittelt. Das beschlagnahmte Bargeld wurde in der Zwischenzeit sichergestellt und wird bis zum Abschluss des Verfahrens auf einem Sperrkonto verwahrt. Ein Teil der Ermittlungen konzentriert sich darauf, ob die Frauen Teil eines grösseren Netzwerks sind.
Während die Behörden in Zürich noch Beweise auswerten, sorgt der Fall in der Öffentlichkeit für Diskussionen über Bargeldkontrollen und internationale Geldflüsse. Experten betonen, dass die Schweiz trotz strenger Regeln weiterhin ein attraktives Ziel für Finanzvergehen bleibt, insbesondere aufgrund ihres Status als internationales Drehkreuz und der stabilen Währung. Für die Ermittler bleibt nun entscheidend, die tatsächliche Herkunft der Gelder zweifelsfrei zu klären.
Der Flughafen Zürich, einer der grössten Verkehrsknotenpunkte Europas, wird nun seine Sicherheitsrichtlinien weiter verschärfen. Zusätzliche Stichproben bei Hochrisiko-Flügen und ein Ausbau der Zusammenarbeit mit ausländischen Zollbehörden sind geplant. Der Fall zeigt, dass trotz digitaler Zahlungswege Bargeld im globalen Finanzsystem weiterhin eine zentrale Rolle spielt – mit allen Risiken, die daraus entstehen.